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Lexikon - Kraftpapier

Verpackungspapier aus gebleichtem oder ungebleichtem, langfaserigem Nadelholz-Sulfatzellstoff (Kraftzellstoff) oder gleichwertigen Fasern mit hoher mechanischer Festigkeit und Geschmeidigkeit.

Kraftpapier eignet sich z.B. für die Herstellung von Papiersäcken, da es die stoßweise Beanspruchung bei gefüllten Säcken aushält.

Gekreppte Kraftpapiere zeichnen sich durch hohe Dehnfähigkeit aus.

Mit dem Begriff "Kraftseiden" bezeichnet man dünne, einseitig glatte, vielfach gerippte Kraftpapiere unter 30 g/m2; sie werden z.B. zum Einschlagen empfindlicher Gegenstände wie Silberbestecke, Metallwaren und vor allem Glas benutzt.

In zusätzlichen Arbeitsgängen können die Kraftpapiere je nach Verwendungszweck bituminiert oder kunststoffbeschichtet werden.



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Quelle: Verband Deutscher Papierfabriken e.V.: Papier ABC. (18.11.2003). In: VDP Online. URL: https://www.vdp-online.de/startseite.html



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